← FAQ – Die oft gefragten Fragen in der Facebookgruppe Zöliakie Austausch und Antworten dazu
Glutenfreies Leben
Der Zöliakie Austausch auf Facebook hat mittlerweile über 4,000 Mitglieder aus dem deutschsprachigen Raum. Wir haben aber auch viele Mitglieder aus anderen Ländern in der EU und dem außereuropäischen Ausland oder Posts von Hotels im Ausland, die ihr glutenfreies Angebot bewerben. Wir profitieren täglich vom Gespräch über die Zöliakie und die glutenfreie Ernährung, erfahren aber auch schnell relevante Neuigkeiten wie z.B. neue Produkte, Rezepturänderungen bei vormals glutenfreien Produkten, die nun glutenhaltig sind, Produktrückrufe, Rezeptideen, etc.
Es lohnt sich auch in unseren Dateien-Bereich zu schauen. Dort tragen sich Mitglieder (freiwillig) nebst ihrer Postleitzahl ein, es gibt (ebenfalls nach PLZ sortierte und von unseren Mitgliedern gepflegte) Restaurantlisten mit glutenfreiem Angebot und Dateien mit Urlaubsberichten und Hoteltipps. Es finden auch ab und zu Offline-Treffen zum persönlichen Kennenlernen statt, ab und an werden auch Gewinnspiele ausgelobt bei denen glutenfreie Delikatessen zu gewinnen sind und Umfragen (von Unternehmen, von Studierenden die ihre Abschlussarbeit schreiben) eingestellt. Ferner können Gruppenmitglieder auf einen exklusiven Rabatt von 20 Prozent bei www.glutyfreeshop.de zurückgreifen.
Ihr seht: ein Betritt lohnt sich allemal!
Dies ist je nach Land unterschiedlich.
Deutschland -Stand 01.01.2022
Bei einer diagnostizierten Zöliakie kann man einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser hat für Zöliakie einen Wert von 20. Sobald euch das Schreiben mit der Bestätigung vorliegt, könnt ihr ab dem Steuerveranlagungszeitraum 2021 kann mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro angeben.
Bei Vorhandensein von mehreren Krankheiten kann der GdB und damit der Pauschbetrag deutlich höher sein. Es ist aber zu beachten, dass keine Aufsummierung der GdB stattfindet.
Der Pauschalbetrag wir in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen. https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help%5Fest%5Fufa%5F10%5F2020#c0815
Mehr Informationen dazu:
Haufe (Stand 21.10.2020) : https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html
VersorgungsmedizinVerordnung – VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze – https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf
Siehe Seite 66:
Zöliakie, Sprue ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie …………………………………………………….. GdB 20
bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands – höhere Werte angemessen.
In Deutschland erhalten Personen, die Hartz-IV beziehen, einen Zuschuss von ca. 78 EUR für Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II . (Link zur Info für Hartz IV Bezieher), Personen die ALG I beziehen oder einer regulären Arbeit nachgehen, können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen. . Hierzu hat es 2007 ein Urteil gegeben, siehe z.B. hier.
Österreich – Stand 01.01.2019
In Österreich können für die finanzielle Mehrbelastung die entsteht, monatlich 70 Euro steuerlich abgesetzt werden. Mehr Informationen findet ihr hier.
Quelle der Informationen: Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie, www.zoeliakie.or.at
Schweiz – UPDATE 01.01.2022
Die Weiterentwicklung der IV tritt ab Januar in Kraft. Teil der IV-Revision ist die Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen.
Als Geburtsgebrechen werden neu nur Krankheiten eingestuft, die unter anderem einen bestimmten Schweregrad aufweisen und eine lange andauernde Behandlung erfordern.
Da Zöliakie heute mit geringem Aufwand behandelbar sei, fällt die Krankheit aus der Liste – und damit entfallen die Entschädigungszahlungen.
Ab Januar 2022 haben Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf eine IV-Pauschalentschädigung. Die Beträge – zwischen 600 und 1450 Franken pro Jahr – werden ersatzlos gestrichen. Link (Stand 01.01.2022) : https://www.20min.ch/story/keine-pasta-und-bald-auch-kein-geld-mehr-fuer-kinder-mit-glutenintoleranz-383857743750
In der Schweiz gibt es auch eine monatliche Unterstützung. (Infos auch unter www.zoeliakie.ch )
Wenn man das Kind bei der IV anmeldet (Zöliakie gilt als Geburtsgebrechen Nr. 279) dann erhält man eine jährliche Pauschale (keine monatliche Unterstützung). Die Rechnung muss man jährlich selber stellen im Voraus. Den Betrag gibt es nicht erst ab 7 Jahren. Von 1-2 Jahre gibt es 600.-, von 3-7 Jahre 700.-, von 7-12 Jahren 1050.- und von 13-20 1400.-. Zudem können die Eltern bei den Steuern einen pauschalen Betrag von 2500.- pro zöliakiebetroffenes Kind/Person in der Familie bei den Krankheitskosten abziehen. Diesen Betrag kann dann das Kind ab Volljährigkeit selber geltend machen. Einziger Nachteil hierbei, dass bei den Krankheitskosten wiederum ein Selbstbehalt aufgerechnet wird. Das variert je nach Steuereinkommen.Das ist eine Pauschale für Kinder von 7-12 Jahre von ca. 1.050 CHF, 13- 20 Jährige erhalten 1.400 CHF pro Jahr.
Bitte beachtet das sich die Rahmenbedingungen ändern können. Für aktuelle Infos kontaktiert bitte eure jeweiligen nationalen Zöliakiegesellschaften.
Wir sind überzeugt, dass die Antwort auf diese Frage ein deutliches „Ja“ ist. Die Deutsche Zöliakie Gesellschaft e.V. mit Sitz in Stuttgart ist unser offizielles Sprachrohr. Die Arbeit der DZG ist vielseitig, angefangen von den Lebensmittelaufstellungen (in denen man glutenfreie Lebensmittel und Medikamente nachschlagen kann), über den Newsletter und das Mitgliedermagazin DZG Aktuell und die Organisation des-Welt-Zöliakie-Tages im Mai aller ungeraden Jahre.
Die DZG besteht zum einen aus der Stuttgarter Geschäftsstelle, bei der alle Fäden zusammen laufen. Die Geschäftsstelle beschäftigt auch Experten, z.B. Frau Dr. Baas, die jede Woche ein Sprechstunde anbietet, sowie Ellen Duba, die das Team Ernährung leitet und für die Lebensmittelaufstellungen zuständig ist. Die Menschen, die dort arbeiten, werden über die Mitgliederbeiträge bezahlt.
Der aus drei Personen bestehende Vorstand, der Mitgliederausschuss, der Seniorenbeirat und der Jugendausschuss sowie die Kontaktpersonen der DZG sind alle ehrenamtlich tätig. Teil der DZG ist auch der wissenschaftliche Beirat, der aus dreizehn Medizinern besteht, die sich jedes Jahr über neueste Erkenntnisse in der Diagnostik und Therapie der Zöliakie besprechen und Empfehlungen aussprechen.
Wenn man Mitglied bei der DZG wird, erhält man somit nicht unbedingt Leistungen und Produkte, die man sich ins Regal stellen kann, sondern unterstützt die Arbeit des Vereins zugunsten der über 800.000 Personen mit Zöliakie (ca. 1 % der Bevölkerung laut KiGGS-Studie ) in Deutschland. Derzeit (2015) hat die DZG ca. 40.000 Mitglieder.
Die Aktivitäten der Kontaktpersonen sind sehr divers, angefangen von Gesprächsgruppentreffen und Stammtischen, über Backworkshops bis hin zu Erstberatungen von Personen, die frisch diagnostiziert sind oder gerade dabei sind, sich diagnostizieren zu lassen und leisten auch Öffentlichkeitsarbeit, z.B. in Form von Aufritten in Funk und Fernsehen. Auch als Nicht-Mitglied stehen einem die Aktivitäten der regionalen Gruppen in der Regel offen, gegebenenfalls kann man gegen einen kleinen Aufpreis an den Veranstaltungen teilnehmen. Die Jugendfreizeiten der DZG und das Magazin Zottel sind Anlaufpunkt für Jugendliche und Kinder mit Zöliakie sind nur einige Angebote des DZG Jugendausschusses. Die DZG schaltet sich unter anderem ein, wenn falsche Berichte über Zöliakie im Fernsehen laufen und wird auch von der Politik zurate gezogen. Sie wurde z.B. im Bundestag angehört als es um die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und andere für uns relevante Themen ging. Die DZG arbeitet in Kooperation mit den anderen Zöliakiegesellschaften, insbesondere in Europa, um so auch auf europäischer Ebene unsere Bedürfnisse durchzusetzen.
Die DZG beteiligt sich auch an aktuellen Forschungen rund um das Thema Zöliakie und unterstützt diese. Hierfür gibt es jährlich einen Forschungsförderpreis in Höhe von 15.000 €.
Wir empfehlen eine Mitgliedschaft bei der DZG, weil man gemeinsam immer mehr erreichen kann und wir die Arbeit der DZG als wichtig erachten, weil wir selbst jeden Tag von ihr und dem in der Vergangenheit Erreichten profitieren.
Der Beitritt in die DZG kostet 15 EUR Bearbeitungsgebühr, der Jahresbeitrag 45 EUR, 3 EUR sind für jedes weitere Familienmitglied fällig. D.h. die Mitgliedschaft bei der DZG ist ca. äquivalent dem Preis einer Packung glutenfreien Mehls pro Monat ( oder weniger als einer Packung Zigaretten). Für Studierende, Familien und Sozialhilfeempfänger gelten andere, günstigere Beitragssätze.
Weitere Informationen zur Mitgleidschaft bei der DZG erhaltet ihr hier : https://www.dzg-online.de/mitglied-sein
Immer wieder wird erwähnt das man, wenn man die Diagnose erhält auch in der Küche Änderungen vornehmen soll.
Alte Hilfsmittel in denen sich noch glutenhaltige Mehl- oder Teigreste befinden, sollen zur Sicherheit ausgetauscht werden um Kontamination zu vermeiden.
Selbst wenn man äußerlich mit Wasser reinigt können noch glutenhaltige Reste in oder an den Hilfsmitteln zurückbleiben.
Dazu gehören z.B.
- der Toaster, da sich an den Heizstäben und im Toaster selbst glutenhaltige Brösel befinden
- das Holzbrett auf dem Brot geschnitten wurde, da sich in den Ritzen Mehlstaub und Brösel festsetzen können
- die Backform aus Metall da Teig und Mehl in den Ecken oder an den Kanten nicht 100% entfernt werden können.
- Handrührgeräte da sich innerhalb der Maschine Mehlstaub und Teigreste festsetzen
In unserer Facebookgruppe wurde ein Foto von Erika gepostet, das sehr deutlich zeigt wieviel Mehl und auch Teig sich in so einen Rührgerät festsetzt und dann bei jedem Einsatz wieder in den neuen Teig kommen kann.
Deshalb ist das Kontaminationsriskiko auch extrem hoch, wenn Freunde oder Bekannte einen Kuchen backen. Selbst wenn alle Zutaten glutenfrei sind – die glutenhaltigen Verschmutzungen rießeln beim Rühren in den Teig und somit ist er nicht mehr glutenfrei.
Und hier noch ein Foto eines geöffenten Handrührgerätes bei dem man das Mehl sieht. Das rieselt dann bei jedem neuen Backen in den glutenfreien Teig.
Bei der Deklaration von Medikamenten gelten nicht die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.
UPDATE September 2020
Die AEOCS ( Dachgesellschaft aller europäischen Zöliakiegesellschaften) hat bereits Anfang 2020 eine sehr wichtige Erklärung veröffentlicht, in der zu den Themen Arzneimitteln, Hygieneprodukten und Kosmetika deutlich Stellung genommen wird.
Die Stellungnahme besagt:
- „Zöliakiekranke können sicher alle Medikamente auf dem europäischen Markt einnehmen.„
- „unter Berücksichtigung der relativ geringen Menge (Gewicht) der täglich konsumierten Arzneimittel völlig harmlos.“
- „Alle Medikamente können daher als sicher und für Menschen mit Zöliakie geeignet angesehen werden“
Diese Aussagen gelten ausdrücklich für Personen mit Zöliakie, NICHT für Weizenallergiker.
Was ist nun also zu tun ?
Grundsätzlich ist für uns nur der Inhalt von Medikamenten wichtig, welche Oral eingenommen werden.
Aus diesem Grund gibt man folgende Empfehlung:
Lebenswichtige Medikamente, welche der Arzt verschreibt, einnehmen.
Die Lebensrettende Maßnahme steht hierbei im Vordergrund.
Bei allen regelmäßig eingenommen Medikamenten (wie beispielsweise Schilddrüsenmedikamente, Pille, Blutdrucktabletten oder Ähnliches) ist die Glutenfreiheit vorher mit der Aufstellung der Medikamente von der DZG abgleichen, sodass der Arzt ein glutenfreies Präparat verschreiben kann.
Bei akuten Erkrankungen hingegen, wird ein Medikament in der Regel nur einmalig oder über einen kurzen Zeitraum eingenommen. Selbst wenn nicht-deklariertes Gluten enthalten wäre (über 20 ppm), sollte damit auch kein gravierender Diätfehler entstehen.
Bis dato konnte uns noch niemand ein Medikament nennen, welches tatsächlich nicht-deklariertes Gluten enthält UND dessen Glutengehalt größer 20 ppm ist.
Immer wieder erhalten wir in unserer Facebookgruppe die Anfrage, ob wir einen Flyer haben der beschreibt was im gastronomischen Bereich zu beachten ist, wenn man in einer Küche glutenfreie Speisen zubereitet.
Egal ob es der Catering-Service, die Küche im Kindergarten oder im Hotel ist. Die Infos findet ihr hier im Zöliakie Austausch Gastro Flyer.
Das PDF dürft ihr gerne weitergeben.
Das ist eine Frage, die oft in der Gruppe gestellt wird und die Antwort ist: Nein, Zöliakie ist nicht heilbar.
Zöliakie ist eine genetisch basierte Autoimmunerkrankung und bleibt nach dem Ausbrechen ein Leben lang.
Weder Heilpraktiker, Nahrungsergänzunsmittel, AloeVera-Saft, Auspendeln, Akkupunktur noch andere Ansätze können eine Zöliakie verschwinden lassen.
Das tolle ist aber, dass ihr durch eine 100% glutenfreie Ernährung völlig symptomfrei leben könnt und der Körper genauso leistungsfähig ist wie der eines Menschen ohne Zöliakie.
Wie ihr das machen könnt und was es alles zu beachten gibt, wird euch in unserer großen Facebookgruppe Zöliakie Austausch erklärt.
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Sehr hilfreiche Tipps und Ratschläge, freue mich über mehr Infos!
Vielen Dank für diesen Wegweiser 🙂 und Leitfaden
Vielen Dank für den Wegweiser und Leitfaden
Kaum zu glauben, was man alles doch noch nicht weiß! Hier findet man tolle Antworten!
Gelesen und akzeptiert
Ist zu hoher oder niedriger Eisengehalt im Blut (Ferum, bzw. Feretin)auch für die Zöliakie verantwortlich ?
Hallo Hanns , Eisenmangel ist ein Symptom das bei vielen Personen mit unerkannter Zöliakie Auftritt. Viele müssen auch nach der Umstellung auf gf noch Eisen zusätzlich vom Arzt bekommen
Ein sehr komplexes Thema. Da ist jede Information hilfreich. Vielen Dank!
Wow, das sind viele hilfreiche Infos. Vielen Dank.
Vielen Dank für die tollen und hilfreichen Infos.
Es ist toll was ich hier finden kann
Habe gelesen und akzeptiert
Top, alle Infos sind sehr Hilfreich…
Super Gruppe. Eure Tipps und Infos sind sehr hilfreich. Vielen Dank dafür
Ich dachte auch alles zu wissen, merke aber dass es doch nicht so ist. Vielen Dank dafür.
Wow. Ich wünsche ich hätte diese Gruppe schon früher gefunden.. herzlichen Dank für eure tolle Arbeit!
Das ist ja Wahnsinn wie ihr aufgestellt seit. Hut ab und großen Respekt für eure Arbeit hier. Danke
Ich bin nun schon so lange Zöliakieerin 😉, aber ich wusste nicht das Seitan gluten enthält. Hab mir heute vegane Seitanwürstchen gekauft. Nun weiss ich Bescheid.Toll das es euch gibt.
Gelesen und akzeptiert
Echt klasse! Lieben Dank für die ausführlichen Infos, sehr hilfreich. Ich habe gelesen und akzeptiere.
Gelesen
Danke
Vielen Dank für die Infos. Habe die faqs gelesen! 😊
Sehr hilfreich vielen Dank
Gelesen und vielen Dank für die Infos
Danke für die vielen Informationen und für eure Mühe 🙏🏾
Hallo, ich habe gelesen dass man z.b. auf Weihnachtsmärkten Pommes essen kann. Aber in Pommes ist doch tatsächlich meistens Weizen enthalten um sie knusprig zu machen. Ist das evtl dein Druckfehler?
Steffi , Pommes gehen sehr häufig. Man muss nur nachfragen. Meistens sind sie glutenfrei.
Sehr hilfreiche Informationen. Vielen Dank
Dürfen Weizenkissen für Zöiakiebetroffene verwendet werden?
Ja solange du den Inhalt des Kissens nicht isst darfst du das verwenden.
Gelesen und vielen Dank für die Infos
Danke für die Infos
👍noch mal nachgelesen man nimmt immer etwas mit.