Was muss ich bei Medikamenten in Bezug auf Gluten beachten?

UPDATE September 2020 

Die AEOCS ( Dachgesellschaft aller europäischen Zöliakiegesellschaften) hat bereits Anfang 2020 eine sehr wichtige Erklärung veröffentlicht, in der zu den Themen Arzneimitteln, Hygieneprodukten und Kosmetika deutlich Stellung genommen wird.

Die Stellungnahme besagt:

  • Zöliakiekranke können sicher alle Medikamente auf dem europäischen Markt einnehmen.
  • unter Berücksichtigung der relativ geringen Menge (Gewicht) der täglich konsumierten Arzneimittel völlig harmlos.“
  • Alle Medikamente können daher als sicher und für Menschen mit Zöliakie geeignet angesehen werden

    Diese Aussagen gelten ausdrücklich für Personen mit Zöliakie, NICHT für Weizenallergiker.

 
Entsprechend der Stellungnahme der AOECS bezieht sich ihre Aussage neben Arzneimitteln auch auf Produkte, die mit Haut und Schleimhäuten in Kontakt kommen, einschließlich Hygieneprodukten und Kosmetika.
Selbst wenn diese Gluten enthalten, sind diese für Zöliakiekranke und Patienten mit herpetiformer Dermatitis kein Problem. „Gluten löst bei Zöliakiekranken nur dann eine Nebenwirkung aus, wenn es mit dem Darm in Kontakt kommt.“
 
Selbst Zahnpasta und Lippenstifte seien damit unbedenklich, wenn sie Gluten enthalten, wobei die sehr geringe Menge (Spuren) von Produkten berücksichtigt wird, die aufgenommen werden könnten.“
 

Information vor dem Jahr 2020

Grundsätzlich ist für uns nur der Inhalt von Medikamenten wichtig, welche Oral eingenommen werden. 

Aus diesem Grund gibt man folgende Empfehlung:

Lebenswichtige Medikamente, welche der Arzt verschreibt, einnehmen.

Die Lebensrettende Maßnahme steht hierbei im Vordergrund.

Bei allen regelmäßig eingenommen Medikamenten (wie beispielsweise Schilddrüsenmedikamente, Pille, Blutdrucktabletten oder Ähnliches) ist die Glutenfreiheit vorher mit der Aufstellung der Medikamente von der DZG abgleichen, sodass der Arzt ein glutenfreies Präparat verschreiben kann.

Bei akuten Erkrankungen hingegen, wird ein Medikament in der Regel nur einmalig oder über einen kurzen Zeitraum eingenommen. Selbst wenn nicht-deklariertes Gluten enthalten wäre (über 20 ppm), sollte damit auch kein gravierender Diätfehler entstehen.

Bis dato konnte uns noch niemand ein Medikament nennen, welches tatsächlich nicht-deklariertes Gluten enthält UND dessen Glutengehalt größer 20 ppm ist.

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