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	<title>Mehrbedarf &#8211; Zöliakie Austausch</title>
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	<description>Facebookgruppe für Personen mit Zöliakie und alle die sich glutenfrei ernähren</description>
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	<title>Mehrbedarf &#8211; Zöliakie Austausch</title>
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		<title>Erhalten Studierende mit Zöliakie einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung? &#8211; Gastartikel von hartz4.net</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jürgen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 09:21:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz4]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[SGB]]></category>
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					<description><![CDATA[<div class="mh-excerpt">Das Thema Unterstützung für die glutenfreie Ernährung kommt immer wieder bei uns in der Facebookgruppe Zöliakie Austausch. Wir haben schon darüber berichtet das Hartz-4-Leistungsempfänger mit diagnostizierter Zöliakie Mehrbedarfsleistungen für kostenaufwändige Ernährung erhalten. Aber wie ist <a class="mh-excerpt-more" href="https://www.zoeliakie-austausch.de/erhalten-studierende-mit-zoeliakie-einen-mehrbedarf-fuer-kostenaufwaendige-ernaehrung-gastartikel-von-hartz4-net/" title="Erhalten Studierende mit Zöliakie einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung? &#8211; Gastartikel von hartz4.net">[...]</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_24095" aria-describedby="caption-attachment-24095" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-24095" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-300x108.png" alt="www.hartz4.net" width="300" height="108" srcset="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-300x108.png 300w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-600x217.png 600w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-768x277.png 768w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-1024x370.png 1024w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-150x54.png 150w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/hartz4-net-logo-final-500x181.png 500w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-24095" class="wp-caption-text">www.hartz4.net</figcaption></figure>
<p>Das Thema Unterstützung für die glutenfreie Ernährung kommt immer wieder bei uns in der Facebookgruppe Zöliakie Austausch. Wir haben schon darüber berichtet das Hartz-4-Leistungsempfänger mit diagnostizierter Zöliakie Mehrbedarfsleistungen für kostenaufwändige Ernährung erhalten. Aber wie ist es mit Studierenden und Auszubildenden die normalerweise keine Hartz-4-Leistungen bekomme?</p>
<p>Das Portal Hartz4.net hat die aktuellen Informationen, Möglichkeiten und Voraussetzungen für uns zusammengefasst.</p>
<p>Wichtiges Update vom 21.10.2020&nbsp; &#8211; Bereits ab GdB von 20 gibt es einen Pauschbetrag!</p>
<p><span id="more-24094"></span></p>
<h1>Hartz-4</h1>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-22683 size-thumbnail" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4-150x150.png" alt="" width="150" height="150" srcset="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4-150x150.png 150w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4-300x300.png 300w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4-100x100.png 100w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4.png 506w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" />Hartz 4 erhalten grundsätzlich nur Personen, die nach § 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) zum Kreis der hilfebedürftigen Leistungsberechtigten gehören. Studierende bzw. Auszubildende gehören nach § 7 Abs. 5 SGB II nicht dazu:</p>
<blockquote><p>„Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.&nbsp;[…]“</p></blockquote>
<p>Der Gesetzgeber spricht im Übrigen allgemein von Auszubildenden, meint damit aber auch Studierende, da das Studium rechtlich gesehen eine Ausbildung ist. Nur in Ausnahmefällen können Studierende Arbeitslosengeld II (Hartz 4) erhalten. Weil die meisten Mehrbedarfe als Zuschuss gezahlt werden und damit nicht mit Arbeitslosengeld II gleichzusetzen sind, können Studierende diese auch ohne Hartz-4-Anspruch beantragen.</p>
<p>Weitere wichtige Informationen zu <a href="https://www.hartz4.net/leistungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sozialleistungen, insbesondere zu Hartz 4, sind auf hartz4.net nachzulesen</a>.</p>
<p>Das Thema <a href="https://www.zoeliakie-austausch.de/mehrbedarf-bei-hartz-iv-wer-bekommt-zusaetzliche-leistungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mehrbedarf für Zöliakiebetroffene</a> haben wir auch schon hier behandelt. Ab dem Vaeranlagunszeitruam 2021 gönnen Zöliakiebetroffene die einem GdB von 20 gewährt wurde, einen jährlichen Pauschbetrag ansetzen. Mehr dazu in unserem Artikel in der FAQ.&nbsp;</p>
<h2>Gibt es Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung auch ohne Hartz-4-Anspruch?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es lohnt sich, den § 7 Abs. 5 SGB II genauer unter die Lupe zu nehmen. Er schließt Studierende nämlich nur von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus, die über Leistungen nach § 27 SGB II hinausgehen. Das heißt, Auszubildende können durchaus Leistungen nach § 27 SGB II in Anspruch nehmen, auch wenn sie eigentlich keinen Anspruch auf Hartz 4 haben.</p>
<p>Damit sind insbesondere Mehrbedarfe für Personen gemeint, die schwanger oder alleinerziehend sind, eine Behinderung haben oder einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf nachweisen können. Außerdem zählt der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung dazu.</p>
<p>Im Übrigen können Studierende dieser Regelung zufolge den Mehrbedarf für Babyerstausstattung in Anspruch nehmen, sofern diese nicht durch das eigene Einkommen oder Vermögen bereits gedeckt ist.</p>
<p>Kostenzuschüsse für Warmwasser, Miete, Heizung, Bildung und Teilhabe sowie für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können zwar auch beantragt werden, allerdings nur in Form von Darlehen und auch nur dann, wenn ein Härtefall geltend gemacht werden kann (z. B. wenn die Ausbildung/das Studium für die Eingliederung ins Erwerbsleben zwingend erforderlich ist, der Betroffene jedoch kein BAföG bekommt).</p>
<h3>Diese Voraussetzungen müssen Studierende für den Mehrbedarf bei Zöliakie erfüllen</h3>
<p><img decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-24097" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/checkliste-161x300.png" alt="Checkliste" width="161" height="300" srcset="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/checkliste-161x300.png 161w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/checkliste-150x280.png 150w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/checkliste-268x500.png 268w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/checkliste.png 322w" sizes="(max-width: 161px) 100vw, 161px" />Da Zöliakie ein durch die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) als kostenaufwändige Erkrankung anerkannt ist, können Studierende den Mehrbedarf beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Die Ausbildung bzw. das Studium ist im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) „dem Grunde nach“ förderungsfähig. Das gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller BAföG bekommt.</li>
<li>Ein Antrag kann nur bewilligt werden, wenn der Antragsteller wirklich hilfebedürftig ist.</li>
<li>Die Notwendigkeit der kostenaufwändigen Ernährung muss auf die drohende oder bestehende Erkrankung (hier: Zöliakie/einheimische Sprue) zurückzuführen sein.</li>
<li>Der Betroffene hat Kenntnis über den Zusammenhang zwischen dem Mehrbedarf für die Kostform und der Erkrankung. Aus diesem Grund kann der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden.</li>
</ul>
<p>Studierende, die zwar eine Glutensensitivität oder Glutenunverträglichkeit haben, jedoch keine zöliakiespezifischen Antikörper, müssen sich zunächst an den medizinischen Dienst wenden, da hier eine Einzelfallprüfung nötig ist. Gleiches gilt, wenn mehr als eine Erkrankung vorliegt, die einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung rechtfertigen könnte.</p>
<h2>So stellen Studierende den Antrag auf Mehrbedarf bei Zöliakie</h2>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-24096" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-300x200.jpg 300w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-600x400.jpg 600w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-768x512.jpg 768w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-150x100.jpg 150w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular-500x333.jpg 500w, https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2018/11/formular.jpg 960w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Was die Antragstellung angeht, gelten für Studierende dieselben Regeln wie für andere Leistungsberechtigte. Für die meisten Mehrbedarfe genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Leistungsträger (in der Regel ist das Jobcenter zuständig).</p>
<p>Nur für den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dafür stellt die Bundesagentur für Arbeit das Formular „Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung“ (Anlage MEB)&nbsp; zur Verfügung. Dies ist ausgefüllt beim Leistungsträger einzureichen.</p>
<p>Zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arzt kann dafür einfach den Vordruck ausfüllen, welcher der Anlage MEB beigefügt ist. Alternativ wird auch ein ärztliches Attest akzeptiert, sofern dieses die Art der Erkrankung und die angeordnete Kostform enthält.</p>
<p>Bescheinigung oder Attest müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.</p>
<blockquote><p>Vorsicht: Bei anderen Erkrankungen ist manchmal eine Stellungnahme oder ein Gutachten des medizinischen Dienstes, des Gesundheitsamtes oder ähnlicher Stellen erforderlich.</p></blockquote>
<p>Gastartikel von: <a href="https://www.hartz4.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hartz4.net</a></p>
<p>Das Hartz4.net Portal wird betreut von</p>
<p>Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.<br />
Eosanderstr. 30<br />
10587 Berlin</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehrbedarf bei Hartz IV / ALG II – Wer bekommt zusätzliche Leistungen?</title>
		<link>https://www.zoeliakie-austausch.de/mehrbedarf-bei-hartz-iv-wer-bekommt-zusaetzliche-leistungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jürgen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2017 17:30:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glutenfreies Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[HartzIV]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[SGB]]></category>
		<category><![CDATA[Zöliakie]]></category>
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					<description><![CDATA[<div class="mh-excerpt">Hallo liebe Zöliakie Austausch Blogleser, immer wieder kommen in unserer Facebookgruppe die Fragen, ob man vom Staat unterstützt wird, wenn man Zöliakie hat . Die Regelungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land. In Deutschland <a class="mh-excerpt-more" href="https://www.zoeliakie-austausch.de/mehrbedarf-bei-hartz-iv-wer-bekommt-zusaetzliche-leistungen/" title="Mehrbedarf bei Hartz IV / ALG II – Wer bekommt zusätzliche Leistungen?">[...]</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-12601" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/03/Hartz4-297x300.png" alt="" width="297" height="300">Hallo liebe Zöliakie Austausch Blogleser, immer wieder kommen in unserer Facebookgruppe die Fragen, ob man vom Staat unterstützt wird, wenn man Zöliakie hat . Die Regelungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land. In Deutschland erhalten <del>derzeit nur</del> Hartz IV / ALG II Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe.&nbsp; Die Interessensgemeinschaft Sozialrecht e.V. IG hat auf seinem kostenlosen Ratgeberportal arbeitslosenselbsthilfe.org einen Ratgeber zum Thema „Mehrbedarf – Wer bekommt zusätzliche Leistungen“ veröffentlicht, den wir euch auch hier auf dem Blog vom Zöliakie Austausch vorstellen dürfen.</p>
<p>Auch vom Portal hartz4widerspruch gibt es einen kostenfreien Ratgeber, den wir verlinkt haben.</p>
<p>Update 21.10.2020 &#8211; Bereits ab einem GdB von 20 ( diesen erhält man bei diagnostizierter Zöliakie) wird einem ein Pauschbetrag gewährt.</p>
<p><span id="more-12596"></span></p>
<h3>Update 21.10.2020</h3>
<p>Bei einer diagnostizierten Zöliakie kann man in Deutschland einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser hat für Zöliakie einen Wert von 20.&nbsp; Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 kann man mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro angeben. Bei Vorhandensein von mehrerer Krankheiten kann der GdB und der Pauschbetrag deutlich höher sein.</p>
<p>Mehr Infos dazu:</p>
<p>Haufe (Stand 21.10.2020) : <a href="https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html</a></p>
<p>Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( Teil 2 SGB IX) (Stand 2008): <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Rundschreiben-SE/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Rundschreiben-SE/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1</a></p>
<h3>Gastbeitrag: Isabel Frankenberg, Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. IG</h3>
<p>Laut <a href="https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/diaetaufwendungen-nicht-als-aussergewoehnliche-belastung-abziehbar_idesk_PI11525_HI1807027.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BFH Urteil BFH,</a><a href="https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/diaetaufwendungen-nicht-als-aussergewoehnliche-belastung-abziehbar_idesk_PI11525_HI1807027.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Urtei</a><a href="https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/diaetaufwendungen-nicht-als-aussergewoehnliche-belastung-abziehbar_idesk_PI11525_HI1807027.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">l</a><a href="https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/diaetaufwendungen-nicht-als-aussergewoehnliche-belastung-abziehbar_idesk_PI11525_HI1807027.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> vom 21.06.2007, III R 48/04 sind Diätkosten nicht von der Steuer absetzbar</a>. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein &#8222;nicht unerheblicher Eigenbehalt&#8220; überschritten ist. Dieser nicht unerhebliche Selbstbehalt dürfte aber wesentlich höher als der Betrag der<a href="https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/ermittlung-der-zumutbaren-belastung-nach-33-abs3-estg_idesk_PI11525_HI10513150.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG</a> anzusetzen sein. Auch die DZG hat auf ihrer Seite eine Information, dass die <a href="http://www.dzg-online.de/steuerliche-anerkennung-der-mehrkosten-der-diaet-.193.0.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mehrkosten für eine glutenfreie Diät in Deutschland </a>nicht absetzbar sind.</p>
<p>Anders verhält es sich bei Beziehern von Arbeitslosengeld. Bedürftigen Arbeitslosen steht ein Hartz IV Regelsatz zu. Dieser wird je nach den Umständen, in denen sich der Arbeitslose befindet, bemessen. In einigen Fällen besteht auch für Bezieher des ALG II ein Mehrbedarf. Zum Beispiel können Schwangere beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Wer zusätzlich Anspruch auf weitere Leistungen hat, wie hoch die zusätzliche Summe beim Mehrbedarf beträgt und viele weitere Fragen, klärt die Interessensgemeinschaft Sozialrecht im folgenden Text.<br />
Laut §21 SGB II besteht ein Mehrbedarf, wenn besondere Umstände nicht allein durch das ALG II gedeckt werden können. Demnach ist der Mehrbedarf eine Zusatzleistung zu Hartz4 und muss nicht in jedem Fall ausgezahlt werden. Neben Schwangeren ab der zwölften Schwangerschaftswoche haben auch folgende Personengruppen einen Anspruch auf Mehrbedarf:</p>
<ul>
<li>Alleinerziehende</li>
<li>Behinderte Leistungsberechtigte, die an einer Maßnahme zur Teilhabe und Bildung teilnehmen</li>
<li>Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung</li>
<li>Bei Sonder- bzw. Härtefällen, z.B. wenn Kosten durch ärztlich verschriebene Pflegeprodukte anstehen</li>
</ul>
<p>Zudem haben Menschen, die sich z.B. durch eine chronische Erkrankung kostenaufwendig ernähren einen Anspruch auf Mehrbedarf. Zu einer solchen <strong>chronischen Erkrankung zählt auch Zöliakie</strong>. Menschen, die unter Zöliakie leiden dürfen keine glutenhaltigen Produkte zu sich nehmen. Oft sind die Ersatzprodukte allerdings sehr teuer, so dass sich Hartz IV Bezieher diese nicht ohne den Mehrbedarf für kostenaufwendige Nahrung leisten könnten. Um den Mehrbedarf in diesem Fall zu erlangen, muss die <strong>Erkrankung und die Ernährungsanforderung per ärztlichem Attest</strong> im Jobcenter nachgewiesen werden. Zudem muss der Beginn der Krankheit angegeben sein, um auch rückwirkend einen Mehrbedarf zu erlangen.</p>
<figure id="attachment_12597" aria-describedby="caption-attachment-12597" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-12597" src="https://www.zoeliakie-austausch.de/wp-content/uploads/2017/02/Antrag-Ausfuellen.jpg" alt="" width="300" height="200"><figcaption id="caption-attachment-12597" class="wp-caption-text">Geschäft bilder designed by Katemangostar &#8211; Freepik.com</figcaption></figure>
<p>Betroffene können einen Mehrbedarf per Antrag beim zuständigen Jobcenter einfordern. Für die Antragsstellung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, die direkt beim Jobcenter ausgehändigt werden. Der Mehrbedarf wird nach Antragstellung nach einem bestimmten Prozentsatz ausgerechnet. In einigen Fällen kann dieser aber auch höher angesetzt werden. Zusätzlich bekommt nicht nur der Antragsteller sondern jede im Haushalt lebende Person Zusatzleistungen durch Mehrbedarf. §21 Absatz 8 SGB II spricht eine Höchstgrenze für Zusatzleistungen aus, dennoch ist es möglich mehrere Mehrbedarfe zu beantragen und anerkannt zu bekommen.<br />
Wie hoch der Mehrbedarf ausfällt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Folgende Aufteilungen in Bezug auf die Höhe der zusätzlichen Leistungen werden prozentual zum Hartz IV Regelsatz angegeben:</p>
<ul>
<li>Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche: 17%</li>
<li>Körperlich oder geistig behinderte Menschen: 35%</li>
<li>Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahre: 36%</li>
<li>Alleinerziehende mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahre: 36%</li>
<li>Alleinerziehende mit fünf Kindern oder mehr: für jedes Kind 12%</li>
</ul>
<p>Da der Mehrbedarf ein gesetzlich verankertes Anrecht ist, steht jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, ein Anspruch auf Mehrbedarf zu. Bei Zöliakie erkrankten Menschen beträgt die Zulage zur Krankenkost 20% des maßgeblichen Regelsatzes.<br />
Den <strong>kostenlosen Ratgeber, mit weiteren Informationen zum Thema „Mehrbedarf bei Hartz IV“</strong> finden Sie <a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/mehrbedarf-buergergeld/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> (<a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/mehrbedarf-buergergeld/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/mehrbedarf-buergergeld/</a>).<br />
Zusätzlich bietet das kostenlose Ratgeberportal <a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/</a> weitere Informationen zu Themen, wie Altersarmut, Aufstockung Antrag und Regelsatz sowie einen Arbeitslosengeldrechner und viele weitere Ratgeber.<br />
Autor: Isabel Frankenberg, Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. IG, 17.01.2017</p>
<h2>Kostenloser Ratgeber von Hartz4Widerspuch.de</h2>
<p><span style="border-radius: 2px; text-indent: 20px; width: auto; padding: 0px 4px 0px 0px; text-align: center; font: bold 11px/20px 'Helvetica Neue',Helvetica,sans-serif; color: #ffffff; background: #bd081c no-repeat scroll 3px 50% / 14px 14px; position: absolute; opacity: 1; z-index: 8675309; display: none; cursor: pointer; top: 44px; left: 20px;">Merken.hartz4widerspruch.de</span>Auch das Portal Hartz4Widerspruch hat einen aktualisierten, <strong>kostenfreien Ratgeber </strong>zum Thema<strong> “Mehrbedarf bei Behinderung&#8220;</strong> .</p>
<p>Hier finden interessierte Bürger:innen alle Informationen zu den folgenden Themenbereichen:&nbsp;</p>
<ul>
<li>Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf?&nbsp;</li>
<li>Höhe des Mehrbedarfs bei Behinderung</li>
<li>Muss ich den Mehrbedarf beantragen?</li>
<li>Was tun, wenn mein Mehrbedarf für Behinderte in meinem Bürgergeldbescheid nicht berücksichtigt wird? uvm.&nbsp;</li>
</ul>
<p><strong>Den kostenfreien Ratgeber finden Sie hier: </strong><a href="https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/gesundheit/mehrbedarf-behinderte/" target="_blank" rel="noopener"><strong>https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/gesundheit/mehrbedarf-behinderte/</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>
<h2><span style="border-radius: 2px; text-indent: 20px; width: auto; padding: 0px 4px 0px 0px; text-align: center; font: bold 11px/20px 'Helvetica Neue',Helvetica,sans-serif; color: #ffffff; background: #bd081c no-repeat scroll 3px 50% / 14px 14px; position: absolute; opacity: 1; z-index: 8675309; display: none; cursor: pointer; top: 44px; left: 20px;">Merken</span></h2>
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