Diese Tipps sind von Selbstbetroffenen gesammelt und formuliert. Sie spiegeln nicht immer die Meinung von öffentlichen Stellen wieder, sondern sollen auf die Besonderheiten bei der Zubereitung von glutenfreien Speisen für Menschen mit Zöliakie in der Gastronomie hinweisen.
Die Inhalte sind in einem Flyer von unseren Mitgliedern Marion und Bettina zusammengefasst und er kann hier heruntergeladen und dann ausgedruckt werden.


 

  • Kontaminationsrisiken

  • Vorschläge für glutenfreie Gerichte

  • Glutenhaltige Nahrungsmittel

  • Glutenfreie Lebensmittel

  • Zutatenlisten


 

Kontaminationsrisiken in der Küche

Mit der richtigen, d.h. glutenfreien Nahrungsmittelauswahl allein ist es nicht getan. Wichtig ist auch die richtige Lagerung sowie Vor- und Zubereitung der Speisen, um Verunreinigungen mit Gluten zu vermeiden, vor allem, wenn gleichzeitig für nichtbetroffene Personen glutenhaltig gekocht oder gebacken wird

Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Küchenutensilien

Vor Arbeitsbeginn muss die sorgfältige Reinigung von Arbeitsflä- chen, Kochgeschirr, Backformen, Backblechen, Schneebesen und Kochlöffeln erfolgen.
Achten Sie darauf, dass Spültücher, Geschirr- und Handtücher frei von Gluten (Mehlstaub etc.) sind.
Arbeitsgeräte aus Holz (Schneidebretter, Wellhölzer, Kochlöffel, Backpinsel u.ä.) sollten nicht verwendet werden, da die Reinigung schwierig ist und Gluten sich leicht in Ritzen und Fugen festsetzt. Arbeitsgeräte aus anderen Werkstoffen können bedenkenlos für glutenhaltige und auch glutenfreie Kochvorgänge eingesetzt werden, sofern diese vor Kontakt mit den gluten- freien Speisen gründlich gereinigt werden.
Brot- und Kuchenbackformen, Backbleche und Einsätze für den Backautomaten sollten alleine für glutenfreie Speisen eingesetzt werden und können farblich oder mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Es eignet sich selbstverständlich auch Backpapier zum Auslegen von Backblechen und Backformen. Sofern dies gründlich erfolgt, ist die Zubereitung von glutenhaltigen und glutenfreien Kuchen und Broten in ein und derselben Form denkbar.

Aufbewahrung

Glutenfreie Zutaten wie Mehle, Backzutaten (Backpulver, Hefe, Sesam, Mohn etc.) oder Brot immer gut verpackt (z.B. in Plastikbehältern, Dosen, Gläsern mit Schraubverschluß, Plastikbeutel usw.) getrennt von glutenhaltigen Lebensmitteln aufbewahren.

Frittieren von Lebensmitteln

Beim Frittieren von Kartoffelprodukten, Gebäck, Obst, Gemüse etc. ist darauf zu achten, dass die glutenfreien Lebensmittel nicht im gleichen Frittierfett wie glutenhaltige Lebensmittel ausgebacken werden.

Brot- und Backwaren

Benutzen Sie bitte zum Aufschneiden der glutenfreien Backwa- ren jeweils saubere Messer, Kuchenheber etc. Durch den Ein- satz von Extra-Brotkörbchen / Extra-Toaster für die Zubereitung von glutenfreien Brötchen / Backwaren, werden Kontaminatio- nen durch glutenhaltige Produkte ausgeschlossen. Alternativ kann auch ein sogenanntes “Toasta-Bag” verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine wieder verwendbare Folien- tasche, in der Toastbrot ohne Kontaminationsrisiko zubereitet werden kann. Toasta-Bags sind im Online-Handel erhältlich, z.B. querfood.de oder glutyfreeshop.de.

Braten

Braten Sie nicht in derselben Pfanne glutenfreies und glutenhaltiges Bratgut – oder braten Sie zuerst das Glutenfreie und stellen es dann warm, bevor Sie etwas Glutenhaltiges in die Pfanne legen.

Teigwaren kochen

Wenn gleichzeitig für nicht betroffene Personen glutenhaltige Nudeln gekocht werden, bitte getrennte Kochtöpfe und zum Umrühren verschiedene Kochlöffel verwenden.
Es empfiehlt sich, erst die glutenfreien Nudeln abzusieben und dann in einer Extra-Schale anzurichten.


 

Vorschläge für glutenfreie Gerichte:

Kochen und Backen für Zöliakiebetroffene erscheint im ersten Moment schwierig. Es ist jedoch ziemlich einfach, wenn man ein paar Regeln beachtet. Sie werden mit Sicherheit – und zu Ihrer großen Überraschung – feststellen, dass sie bereits einige Gerichte auf Ihrer Karte anbieten, die schon glutenfrei sind. Oder ohne großen zusätzlichen Aufwand in einer glutenfreien Version angeboten werden können.
Zu Anfang hält man sich am Besten an Zutaten, die von Natur aus glutenfrei sind. Gerne unterstützenwir Sie bei der Zusam- menstellung glutenfreier Gerichte und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Zutaten.
Um Ihnen zu zeigen, wie einfach es sein kann, an dieser Stelle ein paar Beispiele für Gerichte, die einfach in einer glutenfreien Version anzubieten sind:
Spargel mit Sauce Hollandaise, Gemüsecremesuppen oder Suppen mit Einlage (sofern diese mit Mondamin Speisestärke oder gar nicht angedickt werden, der verwendete Fond und die Einlagen glutenfrei sind)
Steak mit Pommes (vorausgesetzt, die Pommes sind in einer Fritteuse zubereitet in der keine glutenhaltigen Speisen frittiert werden und das Steak mit glutenfreien Gewürzen oder ledig- lich frischen Kräutern gewürzt)
Spaghetti Napoli (verwenden Sie glutenfreie Nudeln und bereiten Sie die Sosse mit ungewürzten frischen bzw. passierten oder gestückelten Tomaten und glutenfreien Gewürzen bzw. Gemüsebrühe zu)
Kartoffelgratin und Salat ( der geriebene Käse kann mit modifizierter Stärke oder Stärke getrennt sein; der Salat sollte mit glutenfreiem Essig, zB. Balsamico und ohne Croutons serviert werden.
Früchtekompott (selbst hergestellt mit Früchten, Wasser und Zucker hergestellt oder nach Zutatenliste glutenfrei)
Mousse au Chocolat (bestehend aus glutenfreier Schokolade, Zucker, Sahne und Ei)


 

Welche Nahrungsmittel sind glutenhaltig?

Personen mit Zöliakie müssen Gluten meiden. Selbst kleinste Mengen (z.B. Krümel, Mehlstaub) setzen den Autoimmunprozess in Bewegung und haben für den Betroffenen schlimme Folgen, sowohl kurzfristig (Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfall, Dauermüdigkeit) als auch langfristig (Mangelerscheinungen bedingt durch fehlende Nährstoffe, deutliche Erhöhung des Risikos für schwere Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder auch Darmkrebs).
Beim Einkauf und der Zubereitung glutenfreier Speisen ist daher besondere Vorsicht geboten, die Zutatenlisten verarbeiteter Produkte sollten regelmäßig auf glutenhaltige Zutaten (z.B. bei Rezepturänderung) kontrolliert werden.
Bei der glutenfreien Ernährung sind die folgenden Getreidesorten grundsätzlich zu meiden:

  • Weizen, Roggen
  • Gerste, Hafer,
  • Grünkern, Dinkelverwandte Getreidearten und Urkornarten (wie Kamut, Einkron)

und alle daraus hergestellten Lebensmittel wie:

  • Mehl, Grieß
  • Graupen, Stärke  Flocken (Müsli)
  • Paniermehl
  • Teigwaren

Gluten ist in den folgenden Produkten enthalten:

  • Brot, Brötchen
  • Baguette, Gnocchi
  • paniertes Fleisch, Fisch
  • Pizza, Nudeln, Knödel

Es ist z. B. auch enthalten in:

  • Kuchen, Torten
  • Blätterteigteilchen  Hefestückchen
  • Kekse, Müsliriegel
  • Eiswaffeln, Salzstangen
  • Knabbergebäck
  • Bier, Malzbier

 

Welche Nahrungsmittel sind glutenfrei:

In unverarbeitetem Zustand sind die folgenden Lebensmittel glutenfrei:

  • Obst und Gemüsesorten
  • Kartoffeln, Salate
  • Milch, Naturjogurt
  • Buttermilch, Quark
  • Butter, Frischkäse natur
  • Naturkäse
  • Pflanzenöle
  • Fleisch
  • Fisch und Meeresfrüchte
  • Zucker
  • Honig, Konfitüre, Marmelade, Ahornsirup
  • Nüsse
  • Hülsenfrüchte
  • reine Gewürze u. Kräuter
  • Eier

Glutenfrei sind auch die folgenden Getreide:

  • Reis, Mais, Wildreis
  • Hirse, Buchweizen
  • Amaranth, Quinoa

Glutenfreie Getreide dürfen nie auf einer Getreidemühle gemahlen werden, mit der auch glutenhaltiges Getreide gemahlen wird. Es empfiehlt sich daher Getreidesorten zu kaufen, die mit dem Zusatz „glutenfrei“ versehen sind. Diese sind in Reformhäusern und Biosupermärkten erhältlich.
Auch die folgenden vorverarbeiteten Produkte sind glutenfrei:

  • Tofu (z.B. von Taifun), Sojamilch (auch mit Geschmack, z.B. von Provamel), Nussmilch
  • Mozzarella in Salzlake
  • reine Fruchtsäfte, Wasser
  • Wein, Sekt
  • Destillate aller Art, auch wenn sie aus Weizen gewonnen wurden (z.B. Korn)

Sofern eine glutenhaltige Zutat in einem alkoholischen Getränk enthalten ist, muss dieses auf der Verpackung aufgezeichnet sein. So sind die meisten alkoholischen Getränke wie z.B. Bailey’s, Ramazotti, Rum und Tequila glutenfrei. Auf dem deutschen Markt sind viele glutenfreie Biermarken erhältlich.


 

Was darf / darf nicht in der Zutatenliste stehen:

Hier einige Beispiele für glutenfreie Mehle und andere glutenfreie Zutaten, die in einer Zutatenliste stehen dürfen.

  • Johannesbrotkernmehl
  • Guarkernmehl
  • Kartoffelmehl/ Kartoffelstärke
  • Maismehl/ Maisstärke
  • Reismehl/ Reisstärke
  • Tapiokamehl/ Tapiokastärke
  • Kastanienmehl
  • Glukosesirup
  • Dextrose
  • Maltodextrin
  • (modifizierte) Stärke, ohne weitere Angaben 
  • Hefe (-extrakt) ohne weitere Angaben
  • Glutamat, Glutamin (-säure)

Bei Mehlen ist es sinnvoll, Sorten zu kaufen, die mit der „glutenfrei-Ähre“ der Deutschen Zöliakie Gesellschaft ausgezeichnet sind. Diese Mehle sind kontaminationsfrei gemahlen, d.h. werden nicht einer Mühle gemahlen, die durch Weizen und andere glutenhaltige Mehle kontaminiert ist.
Der Satz „Kann Spuren von Gluten enthalten“ dient nur zur Absicherung der Hersteller. Wenn lt. Zutatenliste keine glutenhaltigen Zutaten verwendet wurden gilt das Produkt als glutenfrei (Ausnahme: Mehle, Flakes und Gewürzmischungen).
Das darf NICHT in der Zutatenliste stehen (auch nicht in ( ) hinter Stärke, Emulgatoren, Aromen oder Gewürzen):

  • Gluten
  • Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel- und Hafer (-mehl/-grieß/ -stärke/ -graupen/ – flocken/ sirup/ -malz)
  • Weizeneiweiß/ Weizenkleber
  • Grünkern
  • Einkorn
  • Kamut
  • Emmer
  • Seitan
  • Triticale
  • Bulgur

Laut EU-Verordnung muss die Zutatenliste heutzutage Auskunft darüber geben, ob ein Produkt glutenfrei ist.
Tauchen die o.g. Zutaten nicht in der Liste auf, kann man davon ausgehen, dass kein Gluten enthalten ist.


 
Und hier nochmal der Link zum Ausdrucken des Flyers von Bettina und Marion als PDF.

Link auf den Flyer als PDF
Link auf den Flyer als PDF

Amazon Partnerinfo

Als Amazonpartner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen bei verlinkten Produkten


2 Kommentare

    • Hallo Klaus, auch bei Alkohol müssen Allergene auf der Flasche erwähnt werden, wenn diese enthalten sind. In Original Aperol und Ramazotti sind aktuell (Stand 13.03.2021) laut Zutatenliste auf der Flasche keine Allergene enthalten und sie gelten somit als glutenfrei.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*