Es dürfen nur selbstgemachte Fotos von eigenen Werken veröffentlicht werden. Auch Facebook ist KEIN rechtsfreier Raum. Wir müssen uns an den gesetzlichen Regeln halten.

Deswegen werden in unserer Facebookgruppe abfotografierte Artikel aus Zeitschriften, Zeitungen und Büchern gelöscht. Auch Rezepte aus Kochbüchern dürfen nicht abfotografiert oder ein Screenshot davon, veröffentlicht werden.

Ihr dürft aber gerne berichten das es einen Artikel in einer Zeitung oder einem Buch gibt und dann in eigenen Worten schreiben was der Inhalt ist.

Genauso verhält es sich mit ganzen Texten von Blogs oder Webseiten. Auch diese dürfen nicht  einfach in Beiträgen genutzt werden.

Bitte verlinkt diese Artikel.

Es gibt das Urhebergesetz in dem klar und deutlich steht das Texte und Fotos einem Urherbrecht unterliegen. Und das bedeuetet, das man diese nicht weiter veröffentlichen darf, ohne eine Genehmigung zu haben.

Für alle die sich weiter informieren wollen gibt es folgende Artikel zur Vertiefung:

Sowohl der Beitragsersteller ist schadensersatzpflichtig als auch die Admins, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben, das heisst sobald wir es gesehen haben,

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Category: Facebook-Gruppenregeln
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4 Kommentare

  1. Hallo, ich habe nach vielen Jahren das einkochen von Marmelade und Gelee wieder entdeckt. Es macht einfach Spaß und für neue Anregungen bin ich dankbar

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