Alle diese Produkte sind als glutenfrei anzusehen und können bedenkenlos von Personen mit Zöliakie konsumiert werden.
Der Gesetzgeber (in unserem Fall, die EU) definiert „glutenfrei“ als jene Produkte, die weniger als 20 parts per million (20 mg pro Kilogramm, 0,02 Prozent) Gluten enthalten.
Der Satz „Glutengehalt: <20 ppm Gluten“ ist also für sämtliche als „glutenfrei“ deklarierte Produkte wahr, wie auch jene Produkte, die mit der DZG-Ähre ausgezeichnet sind. Somit gilt der Satz „enthält unter <20 ppm“ auch für Produkte, die 0 parts per million Gluten enthalten und keiner Kontamination ausgesetzt sind. Manche Hersteller weisen auch eine geringere Grenze auf, und deklarieren < 10 ppm oder < 5 ppm. Alle diese Produkte sind als glutenfrei anzusehen und können bedenkenlos von Personen mit Zöliakie konsumiert werden.
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