Ja. Glutenhaltige Zutaten müssen auf Verpackungen deklariert werden, weswegen der Zusatz „enthält Weizen“ oder einfach nur „modifizierte Weizenstärke“ ebenfalls auf der Verpackung stehen müsste, sofern die im Produkt verarbeitete Stärke glutenhaltig ist. Dies gilt auch, wenn in der Zutatenliste nur „Stärke“ steht. Sofern diese glutenhaltig ist, muss dies deklariert werden. Es gilt der Leitsatz: „wenn nichts glutenhaltiges drauf steht, dann ist nichts glutenhaltiges drin“.
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