Ja. Glutenhaltige Zutaten müssen auf Verpackungen deklariert werden, weswegen der Zusatz „enthält Weizen“ oder einfach nur „modifizierte Weizenstärke“ ebenfalls auf der Verpackung stehen müsste, sofern die im Produkt verarbeitete Stärke glutenhaltig ist. Dies gilt auch, wenn in der Zutatenliste nur „Stärke“ steht. Sofern diese glutenhaltig ist, muss dies deklariert werden. Es gilt der Leitsatz: „wenn nichts glutenhaltiges drauf steht, dann ist nichts glutenhaltiges drin“.

Please log in to rate this.
85 people found this helpful.


Category: Glutenfrei Einkaufen

← FAQ – Die oft gefragten Fragen in der Facebookgruppe Zöliakie Austausch und Antworten dazu