Alle reinen Destillate sind grundsätzlich glutenfrei.
Dies gilt auch für Alkohol, der aus Weizen gewonnen wurde, wie z.B. Korn oder Wodka oder auch Whisk(e)y. Druch die Destillation verleiren die Zutaten ihre allergenen Eigenschaften.
Weitere Beispiele für glutenfreien Alkohol können sein: Wein, Sekt, Schnaps, Rum, Weinbrand, Gin, Tequila, Likör (z.B. Kleiner Feigling, Malibu).
Enthalten diese Allergene, so ist dies auf dem Etikett deklariert.
Wird dem Alkohol nach Destillierung eine glutenhaltige Zutat hinzugefügt, muss diese auch auf dem Produkt gekennzeichnet werden.
Es gibt zum Beispiel Blended-Whiskey, die teilweise nach der Destillation mit Zusätzen versehen werden können. Dann steht dies aber auf dem Etikett.
Beispiele für glutenhaltigen Alkohol sind übliches Malzbier und Bier
Normal gebrautes Bier (auch Malzbier und alkoholfreies Bier) ist grundsätzlich als glutenhaltig anzusehen, da nicht bekannt ist, wie hoch der Restglutengehalt in diesen Getränken ist.
Explizit als glutenfrei gekennzeichnete Biere können konsumiert werden, auch wenn in der Zutatenliste eine glutenhaltige Zutat aufgeführt ist (siehe unten). Wenn ihr den Begriff GLUTENFREI auf dem Etikett lest, muss der Hersteller jede Charge prüfen, ob der Glutengehalt unter 20 ppm beträgt. Nur dann darf es als Glutenhaltig deklaliert werden
Beispiele für glutenfreie Biere sind: Schleicher (Malzbier, Pils, Radler) Glutenfrei, Celia Pilsener glutenfrei, Neumarkter Lammsbräu glutenfrei/alkoholfrei glutenfrei, Mongozo, Greens, Residenz Bio-Reisbier, SchnitzerBräu, Die Weisse, und viele andere.
Ausführlichere Informationen auch zum Thema Cocktails findet Ihr im Blogbeitrag „Welchen Alkohol darf man mit Zöliakie trinken?“.
Wie wird glutenfreies Bier gebraut?
Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten, glutenfreies Bier herzustellen. Die erste ist die Verwendung von Malz aus natürlich glutenfreiem Getreide oder Pseudogetreide wie Sorghum, Hirse, Buchweizen, Reis, Quinoa oder Mais. Diese Biere haben oft ein etwas anderes Aroma und einen anderen Geschmack als normales Bier.
Die zweite Methode besteht darin, ein Bier unter Verwendung eines an sich glutenhaltigen Malzes (Weizen, Gerste oder Roggen) herzustellen und dann ein Verfahren zur Reduzierung des Glutengehalts einzuführen, sodass es den gesetzlichen Vorschriften für glutenfreies Bier entspricht und 20 ppm oder weniger Gluten enthält.
Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Verwendung eines Enzyms zu Beginn des Gärungsprozesses, um das Glutenprotein aufzuspalten.
Ein Beispiel hierfür ist das patentierte Produkt „Brewers Clarex“ (das auch zur Verringerung der Kältetrübung in Bier verwendet wird). Dieses Protease-Enzym baut das Gluten so weit ab, dass der Grenzwert von 20 ppm unterschritten wird und das Bier als glutenfrei gekennzeichnet werden darf.
Da diese Biersorte aus Gerste hergestellt wurde, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett auch der Gerste oder Gerstenmalzextrakt aufgeführt sein .
Laut Gesetz dürfen die Hersteller ihr Bier nur dann als glutenfrei bezeichnen, wenn es höchstens 20 ppm (Parts Per Million) Gluten enthält.
Um das zu testen, werden spezielle gewerbliche Labortests genutzt. Jede Charge des gebrauten Biers muss getestet werden, da sich der Glutengehalt in den Zutaten ändert.
Sollte das Bier mit der üblichen R5-ELISA-Sandwich-Methode (die üblicherweise für Lebensmittel verwendet wird) getestet werden, kann es zu Fehlern beim Ergebnis führen.
Es gibt eine alternative Methode (R5 ELISA Competitive), mit der sich der Glutengehalt in Bier und anderen hydrolysierten oder fermentierten Produkten besser messen lässt.
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